Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege sowie zur Beratung, Begleitung und Betreuung alter, behinderter sowie chronisch psychisch kranker Menschen erforderlich sind.
Sie soll dazu befähigen, mit anderen in der Pflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen.
Dies bedeutet insbesondere
- die sach- und fachgerechte geplante Pflege alter, behinderter sowie chronisch psychisch kranker Menschen
- die eigenverantwortliche Steuerung von Pflegeprozessen
- die Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie
- die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege
- die Hilfen im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitation
- die Begleitung Sterbender
- die Anleitung von Pflegehilfskräften
- die Betreuung und Beratung alter, behinderter sowie chronisch psychisch kranker Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten
- die Hilfen beim Erhalt der eigenständigen Lebensführung
- die Beratung pflegender Angehöriger
Ausbildungsrahmen
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie setzt sich aus 2100 Stunden theoretischem und praktischem Unterricht und 2500 Stunden praktischer Ausbildung zusammen.
Die praktische Ausbildung
erfolgt in einem der sechs Altenpflegeheime des Landesvereins für Innere Mission (Standorte: Neumünster, Bordesholm, Rickling, Wahlstedt, Bösdorf b. Plön) und im Psychiatrischen Zentrum in Rickling.
Die theoretische Ausbildung
erfolgt in der Schule für Altenpflege in Neumünster.
Ausbildungsbeginn
jeweils am 1. Oktober
Ausbildungsvergütung
Es wird eine Ausbildungsvergütung nach AVR.DW.EKD in Höhe von
- im 1. Lehrjahr 816,- €
- im 2. Lehrjahr 877,20 €
- im 3. Lehrjahr 979,20 € gezahlt.
Abschluss
Altenpflegerin bzw. Altenpfleger
Eingangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder ein anderer, als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder der qualifizierte Hauptschulabschluss
- Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
- die Ausbildung als Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer oder Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer
Bewerbungsunterlagen
- Lebenslauf
- Passbild
- Geburtsurkunde
- Nachweise über die schulische und berufliche Vorbildung
Bei Einstellung
- Amtliches Führungszeugnis
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Altenpflegeberuf
- Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
Es besteht die Möglichkeit, ein Zimmer im Personalwohnheim zu mieten. Bitte sprechen Sie uns an!
Weitere Informationen
Haben Sie Fragen und benötigen Sie weitere Informationen? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Ansprechpartner
Martin Paepke
Leiter des Personalwesen
Telefon 0 43 28/18-3 15
Telefax 0 43 28/18-3 64






